Diskussion um das Verbot von Schweine-Vollspaltenböden

Die Debatte über das Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung sorgt für Kontroversen. Ein Kompromiss wurde ursprünglich erarbeitet, das Verbot stand fest. Nun gibt es Bedenken seitens des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), dass die mögliche neue Regierung aus FPÖ und ÖVP bestehende Beschlüsse überarbeiten könnte. Der Verfassungsgerichtshof hat eine Frist bis zum 1. Juni 2025 gesetzt, um die Regelungen zum Verbot anzupassen.

Nicole MATSCH / 16. Jänner 2025

Vollspaltböden in der Schweinehaltung stehen in der Kritik.

Wirtschaftliche Interessen versus Tierschutz

Der Landesobmann des steirischen ÖVP-Bauernbundes sprach sich gestern in einer Aussendung gegen ein generelles Verbot von Vollspaltenböden aus: „Wir haben eines der strengsten Tierschutzgesetze. Viel wichtiger ist die Kontrolle der Einhaltung der Gesetze als ein generelles Verbot.“ Kritik äußert der VGT, der befürchtet, dass die neue Regierung Errungenschaften im Tierschutz aufheben könnte.

In der Vergangenheit hätten FPÖ und ÖVP bei Abstimmungen im Parlament vor der Nationalratswahl 2019 ein umfassendes Verbot von Vollspaltenböden mit verpflichtender Stroheinstreu verhindert. Die künftige Regierung plane laut VGT, das unter der ÖVP-Grünen Koalition beschlossene Verbot zu revidieren. Dies führte zu scharfer Kritik von Tierschutzorganisationen.

Mögliche Auswirkungen einer FPÖ-ÖVP-Regierung auf den Tierschutz

DDr. Martin Balluch, Vertreter des VGT, verwies diesbezüglich auf die Haltung der FPÖ in der Tierschutzpolitik: „Lange Zeit hat sich die FPÖ als eine Partei verkauft, die für den Tierschutz sei. Doch diese Maske ist längst abgefallen.“ Balluch kritisierte auch die Entscheidungen der FPÖ in Salzburg, darunter die Freigabe von streng geschützten Tierarten zur Jagd und den Kompetenzentzug der Umweltanwaltschaft bei gerichtlichen Klagen. Balluch äußerte zudem Besorgnis über mögliche Auswirkungen einer FPÖ-geführten Bundesregierung auf die Tierschutz-Ombudsschaften.

Die Diskussion zeigt Konflikte zwischen wirtschaftlichen Interessen der Tierindustrie und Anliegen des Tierschutzes. Bis zur gesetzlichen Neuregelung bleibt unklar, ob das Verbot bestehen bleibt oder aufgehoben wird.

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