Diskussion um die Zukunft der Schweinehaltung

Im Burgenland sorgt ein gemeinsam eingebrachter Antrag von Grünen und SPÖ zum Verbot von Vollspaltböden für politische Kontroversen. ÖVP-Landtagsabgeordnete Carina Laschober-Luif kritisiert die Forderung nach verpflichtender Stroheinstreu und einem Ausstieg aus Vollspaltenböden bis 2030.

Nicole MATSCH / 23. April 2025

Grüne Klubobmann Wolfgang Spitzmüller (re.) mit VGT-Obmann-Stellvertreter Georg Prinz bei einer Pressekonferenz am 17. April

ÖVP warnt vor Belastung für bäuerliche Betriebe

In einem gemeinsam eingebrachten Antrag fordern SPÖ und GRÜNE eine verbindliche gesetzliche Neuregelung für Vollspaltböden und Stroheinstreu. Für Neu- und Umbauten von Stallungen soll das Verbot ab 1. September 2025 gelten, bestehende Betriebe sollen bis spätestens 1. Jänner 2030 umstellen. 

Laut LAbg. Carina Laschober-Luif handele es sich beim Antrag von SPÖ und Grünen um ein Paradebeispiel für weltfremde Symbolpolitik auf dem Rücken der Bäuerinnen und Bauern. Sie sagt: „Wer von heute auf morgen Vollspaltenböden verbieten und Stroheinstreu verpflichtend machen will, gefährdet nicht nur Existenzen, sondern spielt auch fahrlässig mit unserer Versorgungssicherheit.“ Gerade die Erfahrungen mit der Maul- und Klauenseuche hätten gezeigt, wie rasch eine stabile Versorgung ins Wanken geraten könne.

Zudem kritisiert Laschober-Luif lange Genehmigungsverfahren als hinderlich beim Bau moderner Bioställe: „Statt ideologischer Schnellschüsse brauchen wir endlich effizientere Genehmigungsprozesse!“

Haider-Wallner kontert: „Blockade durch Ideologie“

Grünen-Landeshauptmannstellvertreterin Anja Haider-Wallner widerspricht der Darstellung der ÖVP. Sie sieht nicht Symbolpolitik, sondern dringenden Handlungsbedarf für mehr Tierwohl. Aus ihrem Büro heißt es: „’Mit Ideologie statt Hausverstand’* blockiert die ÖVP seit Jahren eine Umstellung der Schweinehaltung hin zu mehr Tierwohl. Bei den aktuellen Haltungsbedingungen auf engstem Raum, ohne Stroh und ohne Beschäftigungsmaterial beißen einander die Tiere die Schwänze ab.“ Sie betont: „Mehr Platz und Einstreu sind also für eine einigermaßen tiergerechte Haltung unverzichtbar.“

Zur Kritik an fehlender Unterstützung meint Haider-Wallner: „Selbstverständlich gibt es schon derzeit Förderungen für eine Haltung mit höheren Tierwohlstandards und auch für den Umbau und Neubau der Ställe.“ Sie fordert jedoch eine Weiterentwicklung dieser Unterstützung: „Diese Förderungen müssen in den kommenden Jahren selbstverständlich erhöht werden, um den Schweinemast-Betrieben die beträchtlichen Investitionen für mehr Tierwohl zu ermöglichen. Das war immer Teil der Verhandlungen auf Bundesebene.“

Grüne und SPÖ fordern umfassende Reform

Die Grünen und die SPÖ betonen in ihrem gemeinsamen Antrag, dass die Haltung von Schweinen auf Vollspaltenböden aus Gründen des Tierwohls nicht länger tragbar sei. Grünen-Klubobmann Wolfgang Spitzmüller fordert: „Tierquälerei darf nicht gesetzlicher Standard sein.“ Er führt weiter aus: „Was im Biolandbau längst Pflicht ist, muss zumindest annähernd endlich auch für die konventionelle Landwirtschaft gelten“.
Laut Antrag leiden Tiere in diesen Systemen häufiger an gesundheitlichen Problemen, wie Schleimbeutelentzündungen, Lungenkrankheiten und Verhaltensstörungen.

Auch Georg Prinz vom Verein gegen Tierfabriken (VGT), der den Antrag unterstützt, findet klare Worte zur aktuellen Situation in Österreich: „Momentan ist es in Österreich mit dem Vollspaltenboden legal, Schweine unter Missachtung aller ihrer natürlichen Bedürfnisse auf steinhartem Beton, umgeben von Exkrementen zu halten. Und das in einem Land, das sich rühmt, die strengsten Tierschutzstandards der Welt zu haben.“

Die Antragsteller fordern daher:

  • Einen Umsetzungszeitraum bis 1. Jänner 2030 für bestehende Betriebe.
  • Ein gesetzliches Verbot von Vollspaltenbuchten.
  • Einen tief mit Stroh eingestreuten Liegebereich und – wo möglich – Zugang zu Auslauf für alle Schweine.
  • Einen Geltungsbeginn ab 1. September 2025 für neue und umgebaute Stallungen.

Hintergrund: Gerichtsurteil zwingt zur Neuregelung

Der Verfassungsgerichtshof entschied 2023, dass die bisherige Regelung mit einer Übergangsfrist bis 2040 verfassungswidrig sei. Die Bundesregierung muss daher bis Ende Mai 2025 eine neue gesetzliche Regelung präsentieren. Ohne neue Regelung tritt automatisch ein „strukturierter Vollspaltenboden neu“ in Kraft. Das sei laut Grünen und VGT ein Modell, das keine substanzielle Verbesserung darstellt.

*Haider-Wallner bezieht sich hier auf die Formulierung in der Presseaussendung der Volkspartei Burgenland vom 17.4.2025 . Dort heißt es von LAbg. Carina Laschober-Luif: „Mit Ideologie statt Hausverstand – Grüne und SPÖ riskieren die Zukunft unserer Bäuerinnen und Bauern“

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