KFV warnt vor wenig Rücksicht auf Schutzwegen

Nach einer Reihe von Kinderunfällen in der Steiermark warnt das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) vor der unzureichenden Sicherheit auf Schutzwegen.

Chiara PIELER / 12. Jänner 2025

Laut aktuellen Beobachtungen des KFV hält nur jedes zwanzigste Fahrzeug, wenn Kinder die Straße überqueren wollen. Für Erwachsene bremst jedes zehnte Fahrzeug ab. Das KFV fordert daher mehr Rücksichtnahme im Straßenverkehr und schärfere Strafen bei der Gefährdung von Kindern.

Tausende Verletzte und Dutzende Tote auf Schutzwegen

In den letzten fünf Jahren (2019–2023) wurden in Österreich 5.213 Fußgängerinnen und Fußgänger auf Zebrastreifen verletzt, darunter 887 Kinder. Insgesamt kamen 48 Menschen ums Leben, darunter drei Kinder. Diese Zahlen verdeutlichen, dass Schutzwege häufig ihrem Namen nicht gerecht werden. Insbesondere in der dunklen Jahreszeit sind die schwächsten Verkehrsteilnehmenden besonders gefährdet, vor allem wenn sie schlecht sichtbare Kleidung tragen. Laut KFV tragen nur etwa 35 Prozent der Fußgänger im Winter helle Kleidung oder Reflektoren. Bei Radfahrenden liegt der Anteil bei 36 Prozent.

„Anhaltebereitschaft hat sich kaum verbessert“

Dipl.-Ing. Klaus Robatsch, Leiter der Verkehrssicherheit beim KFV, zeigt sich besorgt über das Verhalten vieler Fahrzeuglenkender: „Die Anhaltebereitschaft hat sich in den vergangenen Jahren leider kaum verändert. Besonders erschütternd ist es, wenn nicht vor Kindern, die einen Schutzweg überqueren wollen, angehalten wird.“ Das KFV fordert daher eine Verdoppelung der Strafen für Verkehrsdelikte, bei denen Kinder gefährdet werden.

Regeln und Empfehlungen für mehr Sicherheit

Um die Sicherheit von Kindern und anderen Fußgängern zu erhöhen, gibt das KFV wichtige Empfehlungen:

  • Vorsicht auch bei grünen Ampeln: Fußgänger sollten sich nicht darauf verlassen, dass Fahrzeuge tatsächlich stoppen, und vor dem Überqueren der Straße immer nach links und rechts schauen.
  • Anhalten bei Schutzwegen: Fahrzeuglenkende sollten immer vollständig stoppen, wenn ein Kind die Straße überqueren möchte. Kinder lernen, erst loszugehen, wenn ein Fahrzeug komplett steht.
  • Kein Vertrauensgrundsatz für Kinder: Kinder handeln oft unvorhersehbar. Fahrzeuglenkende müssen daher mit jedem Verhalten rechnen.
  • „Unsichtbare Schutzwege“ beachten: Auch abseits von Zebrastreifen müssen Fahrzeuglenkende Kindern das ungehinderte Überqueren der Straße ermöglichen.
  • Besondere Vorsicht an sensiblen Orten: Vor Schulen, Kindergärten und Spielplätzen sollte stets erhöhte Wachsamkeit gelten.

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