Nicole MÜHL / 11. Februar 2025
© Land Steiermark/Michaela Lorber;
Einreichungen sind ab 11. Februar 2025 über das entsprechende Online-Formular möglich.
Im Zentrum dieser Förderung stehen Kunst- und Kulturinitiativen und -institutionen, sowie die Produktion und Vermittlung von Kunst und Kultur. Dabei wird vor allem Wert auf die künstlerische Qualität, die nachhaltige Weiterentwicklung von Gegenwartskunst und Gegenwartskultur im regionalen, nationalen und internationalen Kontext, sowie die Möglichkeit der Teilhabe jedes Menschen in jeder Region der Steiermark an Kunst und Kultur gelegt. Einen großen Stellenwert nimmt dabei die Vielfalt des kulturellen Lebens und die Stärkung der kulturellen Bildung in der Steiermark ein.
Eine Einreichung ist für folgende Förderungsbereiche laut Steiermärkischen Kultur- und Kunstförderungsgesetz möglich: Bildende Kunst, Neue Medien, Architektur / Darstellende Kunst / Film / Literatur / Musik, Musiktheater und Klangkunst.
Einreichungen sind ab 11. Februar 2025 ausschließlich über das entsprechende Online-Formular möglich. Die Projektauswahl wird mit September 2025 erwartet.
Nähere Informationen unter:
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