Bericht

Mittagessensförderung für Kinder

Für Kinder einkommensschwacher Familien gibt es vom Land Burgenland neue Förderrichtlinien für Mittagessensbeiträge in Kindergärten und Schulen. Ab 4. September ist die Antragstellung möglich.

Foto©Providence Doucet/Unsplash

Die aktuellen Teuerungen stellen viele Familien vor große Herausforderungen. „Daher wird nun auch die Mittagessensförderung neu gestaltet, indem wir die Einkommensgrenzen zugunsten der Familien erhöht und den Unkostenbeitrag für die Familien vermindert haben“, erklärt Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil.

 

Förderung auch für Schulkinder

Mit den neuen Richtlinien gibt es die Mittagessensförderung nicht nur wie bisher für die Kinder in den Kindergärten und Kinderkrippen, sondern auch für Volks-, Mittel- und Sonderschulen. Mit einer Anhebung der Einkommensgrenze für Anspruchsberechtigte wird zudem der Zugang zu dieser Förderung erleichtert. Neu ist auch, dass die Eltern und Erziehenden nicht nachträglich die Förderung refundiert bekommen, sondern der Betrag im Voraus in Abzug gebracht wird und sich der zu zahlende Essensbeitrag damit verringert. Landesrätin Daniela Winkler unterstreicht die Wichtigkeit dieser Maßnahme: „Damit kommt das Geld dort an, wo es dringend benötigt wird. Je nach Haushaltseinkommen und Preis des Mittagessens kann die Förderung 25, 50 oder 75 Prozent des Essensbeitrages abdecken. Die maximale Förderhöhe ist dabei sozial nach Einkommen gestaffelt und von der Anzahl der Familienmitglieder abhängig. Bis zu 4,20 Euro beträgt die höchstmögliche Förderung pro Kind pro Essen, abhängig auch von der Art der Bildungseinrichtung – von der Kinderkrippe bis zur Mittelschule. In dem dreistufigen Modell ist dabei klar festgelegt, bis zu welchem Einkommen, welcher Prozentsatz gefördert wird.“ So besteht beispielsweise für eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kinder künftig ein Förderanspruch bis zu einem Nettohaushaltseinkommen von 3.000 Euro.


Voraussetzungen für die Förderwürdigkeit
Die Förderung wird erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt, eine rückwirkende Genehmigung ist nicht möglich! Der Zuschuss des Landes wird für die Dauer eines Kindergarten- bzw. Schuljahres gewährt und von der Gemeinde bei der Vorschreibung des Mittagessensbeitrages in Abzug gebracht. Die Antragstellung kann ab 04. September 2023 bis spätestens 30. August 2024 und jeweils auf die Dauer von längstens eines Kindergarten- bzw. Schuljahres gestellt werden.

Voraussetzungen für die Förderwürdigkeit sind, dass
· der oder die Sorgepflichtige und das im gemeinsamen Haushalt lebende Kind den Hauptwohnsitz im Burgenland haben
· Anspruch auf Familienbeihilfe für das Kind besteht
· das Kind eine Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung, Volks-, Mittel- oder eine Sonderschule besucht und
· nachweislich das Essen in einer solchen Einrichtung einnimmt
· das Haushaltsnettoeinkommen nicht überschritten wird


Foto©Bgld. Landesmedienservice: LR Mag. Daniela Winkler mit Landeshauptmann Hans Peter Doskozil.

 

 

Die Mittagessensförderung ist ein Teil eines Gesamtpakets zur finanziellen Entlastung burgenländischer Familien. Neben dem Gratiskindergarten, dem Schulstartgeld, dem kostenlosen Englischunterricht an Volksschulen oder auch der kostenlosen Nachhilfe für Pflichtschülerinnen und Pflichtschüler ist die Mittagessensförderung vor allem für einkommensschwache Haushalte eine wichtige Hilfe.

Die Mittagessensförderung ist eine Maßnahme aus dem Sozial- und Klimafonds, der unter anderem auch den Burgenländischen Wärmepreisdeckel beinhaltet.

„Das Land Burgenland investiert rund eine Million Euro, um die Familien bei der Verpflegung der Kinder finanziell zu unterstützen. Damit die Förderung in Abzug gebracht werden kann, ist es wichtig, diese im Voraus – das heißt zu Beginn jedes Schuljahres – zu beantragen“, betont Landesrätin Daniela Winkler.

Ab 4. September ist die Antragsstellung möglich.

Nähere Infos zur Mittagessensförderung und den neuen Richtlinien finden sich unter www.burgenland.at/skf.


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