Bericht

Regionales Entwicklungsprogramm für das Südburgenland

Das Land Burgenland hat 2022 erstmals „Regionale Entwicklungsprogramme“ (REP) nach dem Burgenländischen Raumplanungsgesetz beauftragt. Diese „REP“ legen Maßnahmen und Ziele fest, um Entwicklungen in den einzelnen Regionen zu forcieren. Im Leitbild für die Region Südburgenland wurden dabei 4 Kernpunkte festgelegt: überörtliche Siedlungsgrenzen, landwirtschaftliche Vorrangzonen, interkommunale Betriebsgebiete sowie schützenswerte Freiraumzonen.

Foto©LMS Burgenland

Landesrat Mag. Heinrich Dorner mit den Mitgliedern der Projektsteuerungsgruppe (v.l.): Bgm. Vinzenz Knor (Güssing), Prof. Thomas Dillinger, TU Wien, 2. LT-Präsident Bgm. Walter Temmel (Bildein), Bgm. Fabio Halb (Mühlgraben), Bgm.in Renate Habetler (Bernstein), Bürgermeister Jürgen Dolesch (Stegersbach), Landesrat Mag. Heinrich Dorner, Mag. Peter Zinggl, Hauptreferat Landesplanung, Bürgermeister Franz Kazinota (Neustift bei Güssing), Mag.a Margit Nöhrer, GF Südburgenland Plus und Südburgenland-Manager Werner Unger

 

Vorangegangen war den Regionalen Entwicklungsprogrammen ein Bürgerbeteiligungsprozess. Außerdem wurden die Gemeinden in Projektsteuerungsgruppen eingebunden. Die Ergebnisse sind dann in die Erstellung von Leitbildern miteingeflossen.

Das nun vorliegende Leitbild für die Region Südburgenland, das gestern, am 23. Mai 2023 in Stegersbach präsentiert wurde, „wurde auf Basis der Herausforderungen für die nächsten zehn Jahre erstellt“, betont LR Heinrich Dorner. Dazu gehören unter anderem neue Wege in der Mobilität, die Hervorhebung regionaler Stärken, die Vorreiterrolle bei Erneuerbaren Energien und das Wohnen im Grünen. Vor allem die Entwicklungsmöglichkeiten stünden im Mittelpunkt, so Dorner, Raumplanung solle nicht nur beschränken, sondern auch neue und innovative Möglichkeiten für die Gestaltung und Entwicklung einer Region aktiv aufzeigen. „Das Regionale Entwicklungsprogramm ist daher nicht nur für das Leben der heutigen Generation, sondern langfristig auch für die Chancen zukünftiger Generationen von großer Bedeutung.
Das Regionalentwicklungsprogramm und das Leitbild geben den Rahmen vor, sagt Peter Zinggl vom Hauptreferat Landesplanung: „Wo kann ich mich wirtschaftlich weiterentwickeln? Welche Gebiete sind aus Sicht des Naturschutzes schützenswert? Welche sind vorranging für die Landwirtschaft, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen? Wie weit kann das Siedlungsgebiet ausgeweitet werden? Alle diese Fragen gilt es zu lösen in der Raumplanung.“

In diese Kerbe schlagen auch Stegersbachs Bürgermeister Jürgen Dolesch und der Bürgermeister aus Neustift bei Güssing, Franz Kazinota. Für die Bürgermeister sei das Regionalentwicklungsprogramm eine wichtige Grundlage zur Erstellung der örtlichen Entwicklungskonzepte. „Das ist eine große Herausforderung. Es geht um die Entwicklung der nächsten zehn Jahre. Es ist für uns Bürgermeister wichtig zu wissen, wo die Siedlungsgrenzen sind, wo Entwicklungspotenzial ist und was geschützt gehört“, so Kazinota.

Die vier „REP“-Regionen des Landes

In Kooperation mit der TU Wien/Institut für Raumplanung, Forschungsbereich Regionalplanung und Regionalentwicklung wurden die Inhalte der REP festgelegt und das Burgenland in vier Regionen eingeteilt:
·        Region „Nord 1“: Neusiedler See – Parndorfer Platte (Bez. Neusiedl am See und die Gemeinden am Westufer des Neusiedler Sees im Bez. Eisenstadt)
·        Region „Nord 2“: Eisenstadt-Mattersburg (Teile des Bez. Eisenstadt und Bez. Mattersburg)
·        Region Mittelburgenland (Bez. Oberpullendorf)
·        Region Südburgenland (Bez. Oberwart, Bez. Güssing und Bez. Jennersdorf).
Die „REP“ werden in Verordnungen der Landesregierung verankert und legen Maßnahmen und Ziele fest, um Entwicklungen in den einzelnen Regionen zu forcieren.

REP-Region Südburgenland


Die REP-Region Südburgenland mit ihrer überwiegend ländlichen Struktur umfasst eine Fläche von 1.471 Quadratkilometer mit 72 Gemeinden mit über 97.000 Einwohnern und 42.139 Haushalten. Die prägende Streusiedlungsstruktur bringt spezielle Herausforderungen mit sich, bildet mit der reizvollen Landschaft aber auch die Grundlage für den Tourismus in der Region. Kellerstöckl, Thermen und Radfahren sind wichtige Alleinstellungsmerkmale. Die lokalen, innovativen Wirtschaftsbetriebe tragen wesentlich zur Wertschöpfung der Region bei.

Kernpunkte des „REP“ Südburgenland

1.        Überörtliche Siedlungsgrenzen
Sie dienen zur Begrenzung von Baulandwidmungen oder Widmungsarten mit gleicher Wirkung zum Schutz sensibler Landschaftsteile, des Erholungswertes der Landschaft und einer funktionsfähigen Land- und Forstwirtschaft sowie zur Vermeidung von Nutzungskonflikten. Mit den überörtlichen Siedlungsgrenzen sollen Siedlungsbänder vermieden, kompakte Siedlungsentwicklung forciert, der Charakter der Region erhalten und sensible Naturräume, landschaftsprägende Hanglagen oder auch landwirtschaftlich genutzte, hochwertige Flächen geschützt werden.

2.        Landwirtschaftliche Vorrangzonen
Durch die Ausweisung von landwirtschaftlichen Vorrangzonen im REP werden die fruchtbarsten agraisch genutzten Böden der Region vor Verbauung geschützt, dadurch zugleich Versorgungssicherheit mit hochwertigen, landwirtschaftlichen Produkten gesichert und Bodenverbrauch wirksam reduziert. Baulandwidmungen dürfen in diesen Vorrangzonen nicht vorgenommen werden. Ausgenommen hiervon sind auf bereits gewidmetem Bauland Bauten oder die Erweiterung eines bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes, aber auch Bauten für z B. erneuerbare Energien.

3.        Interkommunale Betriebsgebiete
Das „REP“ setzt den Rahmen für eine zukünftige geordnete wirtschaftliche Entwicklung an den bestgeeigneten Standorten der Region. Neuausweisungen oder Erweiterungen bestehender Betriebsgebiete außerhalb von Betriebsstandorten gemäß Landesentwicklungsprogramm (LEP 2011) sind nur bis zu einer Gesamtfläche von 1,5 ha zulässig. Darüberhinausgehende Neuausweisungen von Betriebsgebieten sind nur bei gemeindeübergreifender Kooperation als sogenannte „Interkommunale Betriebsgebiete“ zulässig.

4.        Freiraumzonen
In Freiraumzonen, die vor allem Trockenrasen- und Feuchtgebiete umfassen, sind aufgrund deren besonderen Naherholungswerts oder aufgrund sonstiger schützenwerter Güter Baulandwidmungen nicht zulässig. Im „REP“ werden aber nur Flächen mit überlokaler Bedeutung aufgenommen.


Landesrat Mag. Heinrich Dorner, Mag. Peter Zinggl, Hauptreferat Landesplanung (2.v.r.), Bürgermeister Franz Kazinota (Neustift bei Güssing, 1.v.r.) und Bürgermeister Jürgen Dolesch (Stegersbach, 1.v.l.)) stellten das Leitbild zum Regionalen Entwicklungsprogramm Südburgenland vor.

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