Steiermark plant umfassende Entbürokratisierung

Bis zum Sommer soll ein erstes Deregulierungsgesetz vorliegen – mit einem Fokus auf einfachere Verfahren, digitale Lösungen und wirtschaftliche Entlastung.

Chiara PIELER / 29. März 2025

Landeshauptmann Mario Kunasek und LH-Stellvertreterin Manuela Khom beim Medienempfang des Landes Steiermark im Jänner.

Start einer Deregulierungsoffensive

Die steirische Landesregierung hat eine breit angelegte Deregulierungsoffensive angekündigt. Ziel der Initiative ist es, veraltete, aufwendige und teilweise überbordende Regelungen in der Landesgesetzgebung zu überarbeiten oder aufzuheben. In Verbindung mit verstärkter Digitalisierung sollen dadurch sowohl die Wirtschaft als auch die Bevölkerung entlastet werden. Im Rahmen des Regierungsprogramms „Starke Steiermark, sichere Zukunft“ ist vorgesehen, bis zum Sommer 2025 ein erstes Deregulierungsgesetz zu beschließen.

Offizieller Startschuss

Den offiziellen Startschuss setzt ein sogenannter Deregulierungs-Gipfel, der am 1. April 2025 im Weißen Saal der Grazer Burg stattfindet. Dazu laden Landeshauptmann Mario Kunasek und Landeshauptmann-Stellvertreterin Manuela Khom Vertreterinnen und Vertreter aus Verwaltung, Wirtschaft und Politik. Neben Spitzenbeamten der Landesverwaltung nehmen auch Repräsentanten von Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, Industriellenvereinigung, Landwirtschaftskammer, Ziviltechniker-Kammer sowie Städte- und Gemeindebund teil. Die Klubobleute der Regierungsparteien FPÖ und ÖVP sind ebenfalls eingebunden.

Ziel: Verwaltungsvereinfachung und digitale Verfahren

Im Zentrum der Offensive steht die Absicht der Entbürokratisierung und Genehmigungspflichten kritisch zu hinterfragen. Dazu entwickelt die Landesregierung ein mehrstufiges Prüfsystem, mit dem sie bestehende Vorschriften gezielt auf Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit analysiert. Parallel dazu prüft sie, inwieweit sich rechtliche Vorgaben für digitale Abläufe eignen – etwa mit dem Ziel, Anträge häufiger online einzubringen oder die Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden durchgängig digital abzuwickeln.

Gesetzliche Umsetzung in Etappen geplant

Im Verlauf des Jahres sollen auf Landesebene mehrere Gesetzesinitiativen folgen. Ein sogenanntes Digitalisierungsgesetz soll unter anderem das elektronische Einbringen von Anträgen, digitale Registerabfragen sowie den elektronischen Verkehr mit und zwischen Behörden ausbauen. Ergänzend dazu sind zwei Deregulierungsgesetze in zeitlich gestaffelten Etappen vorgesehen. Die Maßnahmen betreffen ausschließlich die steirische Landesgesetzgebung. Anliegen, die Bundesrecht betreffen, sollen an die Bundesregierung weitergeleitet werden.

Unterstützung aus der Landesregierung

Landeshauptmann Mario Kunasek sieht in der Initiative eine gezielte Entlastung zur Entbürokratisierung: „Mit dem Deregulierungsgipfel starten wir einen wichtigen Prozess, um unsere Wirtschaftsunternehmen von Bürokratie und Verwaltungsballast zu befreien.“ Auch seine Stellvertreterin Manuela Khom betont den Nutzen für die gesamte Bevölkerung: „Die überbordende Bürokratie betrifft nicht nur die Wirtschaft, sondern belastet auch die Steirerinnen und Steirer.

Was bedeutet Deregulierung?

Deregulierung beschreibt den Abbau oder die Vereinfachung staatlicher Vorschriften und Regulierungen. Ziel ist es, bestehende gesetzliche Vorgaben zu überprüfen, unnötige Hürden zu beseitigen und bürokratische Abläufe effizienter zu gestalten. In vielen Fällen soll dies die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen stärken und zugleich die Verwaltung entlasten. Dabei geht es nicht um einen völligen Verzicht auf Regeln, sondern um eine gezielte Ent bürokratisierung der bestehenden Gesetzeslandschaft.

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