Chiara PIELER / 7. Dezember 2024
© Unsplash
Schwerpunkt auf Tierwohl und regionale Landwirtschaft
Das Burgenland klagt vor dem VfGH gegen Vollspaltenböden in der Rinderhaltung und plant Fördermodelle zur Unterstützung der Betriebe. In einer Pressekonferenz betonte Landeshauptmann Hans Peter Doskozil, dass nicht wirtschaftliche Interessen, sondern das Tierwohl und der Konsumentenschutz im Vordergrund stehen. „Wir möchten heimische Betriebe erhalten und gleichzeitig den Eigenversorgungsgrad im Burgenland erhöhen“, erklärte er. Die Landesregierung plant, ein neues Fördermodell einzuführen, das speziell auf die Umstellung zu biologischer Rinderhaltung ausgerichtet ist. Diese Initiative soll auch die Streichung der Mutterkuhprämie durch den Bund kompensieren.
Kritik aus der Landwirtschaft
Die burgenländische Beschwerde stößt auf Widerstand seitens der Landwirtschaft. Nikolaus Berlakovich, Obmann des Burgenländischen Bauernbundes, kritisiert das Vorgehen scharf. Er warnt, dass ein Verbot von Vollspaltenböden ohne ausreichende Übergangsfristen viele bäuerliche Familienbetriebe vor unlösbare Probleme stellen könnte. Berlakovich argumentiert, dass Österreichs Landwirtschaft bereits hohe Standards im internationalen Vergleich erfülle und diese durch unrealistische Vorgaben gefährdet würden. „Wir brauchen Planungssicherheit, um nachhaltige Investitionen zu ermöglichen“, forderte er.
Unterstützung seitens SPÖ und Grünen
Die Grünen begrüßen die Verfassungsbeschwerde ausdrücklich, wobei Wolfgang Spitzmüller, Landtagsabgeordneter und Tierschutzbeauftragter, Vollspaltenböden als Tierquälerei bezeichnet. Daher fordert er eine artgerechte Tierhaltung, die seiner Ansicht nach längst selbstverständlich sein sollte. Gleichzeitig spricht sich auch die SPÖ Burgenland für das Vorgehen der Landesregierung aus, da Landwirtschaftssprecher Gerhard Bachmann das Burgenland als Vorreiter im Tierschutz sieht. Zudem kündigt er ein Fördermodell an, das die Rinderzucht unterstützen soll, um Betrieben eine finanzielle Basis für notwendige Anpassungen zu bieten.
Rückblick und Ausblick
Bereits im vergangenen Jahr hatte der Verfassungsgerichtshof auf Initiative des Burgenlands die Übergangsfristen für das Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung deutlich verkürzt. Ohne eine neue politische Lösung wird deren Einsatz in der Schweinehaltung ab Mitte 2025 verboten sein. Doskozil kritisiert in diesem Zusammenhang das Fehlen klarer Regelungen seitens der Bundesregierung und kündigte an, das Gesetz gegebenenfalls erneut prüfen zu lassen.
Mit der neuen Beschwerde und den geplanten Fördermaßnahmen verfolgt das Burgenland eine Doppelstrategie: Einerseits wird die tierschutzrechtliche Gleichstellung bei der Nutztierhaltung angestrebt, andererseits sollen regionale Betriebe durch gezielte Unterstützung gestärkt werden.
Schreibe einen Kommentar