Wichtige Änderungen 2025: Was Pensionist:innen und Arbeitslose jetzt erwartet

Die Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS hat ein neues Regierungsprogramm verabschiedet. Von den Maßnahmen zur Budgetsanierung sind auch Pensionist:innen und Arbeitslose betroffen.

Nicole MATSCH / 27. März 2025

Im neuen Regierungsprogramm sind einige Maßnahmen zur Budgetsanierung vorgesehen, die Pensionist:innen und Arbeitslose betreffen. 

Anpassungen bei den Pensionist:innen

Mit 1. Jänner 2025 wurden die Pensionen gesetzlich um 4,6 Prozent erhöht. Für Pensionen über 6.060 Euro gilt eine Deckelung von 278,76 Euro. Gleichzeitig steigt ab 1. Juni allerdings der Krankenversicherungsbeitrag von 5,1 auf 6 Prozent, was auf die Verhandlungen von ÖVP und FPÖ zurückgeht. Dadurch bekommen Pensionist:innen weniger netto ausgezahlt. Diese Mehrkosten werden im Regierungsprogramm der neuen Dreier-Koalition durch Ausgleichsmaßnahmen abgefedert, die die AK positiv sieht – etwa das Einfrieren der Rezeptgebühr und eine gesenkte Arzneimittelgrenze, was Menschen mit Dauermedikation entlasten soll. Zudem soll das Zuverdienstmodell attraktiver werden: Steuerliche Begünstigungen und eine Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen erleichtern es, neben der Pension weiterzuarbeiten.

Die Aliquotierung, die vorübergehend ausgesetzt wurde, soll künftig bei 50 Prozent liegen. Das bedeutet, dass Neupensionist:innen 50 Prozent der Inflationsanpassung erhalten, unabhängig vom Monat des Pensionsantritts. Die Korridorpension wird verschärft durch die schrittweise Erhöhung der erforderlichen Versicherungsjahre von 40 auf 42 sowie die ebenfalls schrittweise Anhebung des Antrittsalters von 62 auf 63 Jahre. AK-Präsident Gerhard Michalitsch betont: „Als AK lehnen wir Verschlechterungen bei den Pensionen jedenfalls allgemein ab. Wir sind als Arbeiterkammer Burgenland insbesondere der Ansicht, dass die Langzeitversichertenpension nach 45 Arbeitsjahren ausreichen sollte, um abschlagsfrei die Pension antreten zu können!“ Ein neues Teilpensionsmodell soll es ermöglichen, weniger Stunden zu arbeiten und gleichzeitig einen Teil der Pension zu beziehen. Pflegekräfte wiederum sollen hürdenlos in die Schwerarbeiterpension wechseln können. AK-Expertin Brigitte Ohr-Kapral fordert: „Hier brauchen wir unbedingt eine praxistaugliche Regelung, von der Beschäftigte in Pflegeberufen profitieren.“ Laut AK gebe es seitens der Bundesregierung zu beiden Maßnahmen noch keine legistischen Vorschläge.

Zwei Personen bei einer Konferenz der Arbeiterkammer Burgenland vor einem Hintergrund mit AK-Logo.
AK-Burgenland-Präsident Gerhard Michalitsch mit AK-Expertin Brigitte Ohr-Kaptal © AK Burgenland
Die AK-Burgenland zum Anstieg der KV-Beiträge von 5,1 auf 6 % für Pensionist:innen:

„ÖVP und FPÖ hatten diesen Passus bevor sich die neue, jetzige Bundesregierung gebildet hatte, bereits nach Brüssel zur Budgetkonsolidierung geschickt. Gesundheitspolitisch ist jedoch aus Sicht der Arbeiterkammer festzuhalten, dass die Leistungsfähigkeit unseres Krankenversicherungssystems auch von der Finanzierung abhängt. Es bringt daher der ÖGK wesentlich höhere Einnahmen, die es einerseits braucht, um Investitionen und Harmonisierung im Krankenversicherungsbereich zu erreichen. Andererseits tritt die AK aus Sicht der Arbeiterkammer selbstverständlich für eine gerechte Finanzierung der Sozialversicherungen ein. Höhere Kosten für Pensionist:innen sollten deshalb natürlich abgefedert werden.“ 

Änderungen für Pensionist:innen

 Pensionserhöhung: +4,6 %, gedeckelt auf 
278,76 Euro für hohe Pensionen.
Krankenversicherungsbeiträge: 
Anstieg von 5,1 % auf 6 % ab Juni 2025.
Teilpension: Möglichkeit, Teilzeit zu arbeiten und Teilpension
zu beziehen.
Korridorpension: Das Antrittsalter wird auf 
63 Jahre (statt 62) und die erforderlichen 
Versicherungsjahre auf 42 (statt 40) erhöht, 
mit schrittweiser Anpassung
Pflegeberufe fallen unter die Schwerarbeiterregelung.
Rezeptgebühren: Keine Erhöhung ab 2026, 
Arzneimittelobergrenze maximal 1,5 % des Nettoeinkommens.
Zuverdienstmodell: 
Steuerliche Begünstigungen und Sozialversicherungsbefreiung

Veränderungen für Arbeitslose

Die Arbeitslosenzahlen im Burgenland und in der Steiermark sind im vergangenen Jahr deutlich gestiegen – und das trotz anhaltenden Fachkräftemangels. Die Regierung plant verschiedene Gegenmaßnahmen. „Forschungsberichte belegen, dass eine geringfügige Beschäftigung in Kombination mit Arbeitslosengeld die Arbeitslosigkeit verlängert“, sagt AMS Burgenland-Chefin Helene Sengstbratl. Deshalb will man den geringfügigen Zuverdienst von maximal 551,10 Euro im Monat für Langzeitarbeitslose auf sechs Monate beschränken. Da die geringfügige Beschäftigung auch armutsverhindernd wirke, werde es „eine Herausforderung, eine zukünftige Regelung zu treffen, die beide Effekte unter einen Hut bringt“, so Sengstbratl. 

Zudem setzt die Regierung auf Qualifizierung sowie Beschäftigungsanreize und stellt dem AMS zusätzliche Mittel zur Verfügung, um Arbeitsstiftungen und Fachkräfteoffensiven zu fördern. Das Programm „55 Plus“ soll älteren Arbeitslosen unter die Arme greifen. „Durch attraktive Lohnkostenzuschüsse werden Betriebe motiviert, dieser Personengruppe eine neue Chance zu geben“, heißt es vom AMS. Zudem gibt es Anreize für altersgerechte Arbeitsplätze.  

Frau in Business-Anzug gestikuliert in Gespräch, Hintergrund unscharf mit AMS-Logo sichtbar.
Helene Sengstbratl © Andi Bruckner
Das AMS zur Arbeitslosenversicherung: Vereinfachungen und zusätzliche Mittel für Arbeitsmarktprogramme

„Das AMS hat bei den Regierungsverhandlungen Vereinfachungswünsche eingebracht. Diese betreffen folgende Themen: 

Die Geringfügigkeit in Verbindung mit dem Bezug von Leistungen der Arbeitslosenversicherung sollte neu geregelt werden, ebenso wie die „tageweise Beschäftigung“. Vereinfachungen beim Schulungszuschlag, bei der geschützten Bemessungsgrundlage, Entgelt- u. Berufsschutz. Änderungen der Regelungen für „Ausgesteuerte Personen“ und die Einführung einer Meldepflicht bei Krankenstand könnten viel Klarheit bringen.

Das AMS könnte durch die vorgeschlagenen Änderungen seine Effektivität deutlich heben. Es braucht hier gesetzliche Neuregelungen.


Wie die neue Sozialministerin Schumann aber bereits anklingen ließ, wird das Arbeitslosengeld nicht reformiert, allerdings werden die Zuverdienstregeln für geringfügige Beschäftigung in der Arbeitslosigkeit verschärft. Der geringfügige Zuverdienst für Langzeitarbeitslose werde aber weiter möglich sein – auch für jene, die bereits dazuverdient hatten, als sie arbeitslos wurden.“

Änderungen für Arbeitslose

Zuverdienstregelung: Geringfügige 
Beschäftigung für Langzeitarbeitslose auf sechs Monate befristet; Ausnahmeregelungen gelten für ältere Langzeitarbeitslose. Aktuelle Zuverdienstgrenze: max. 551,10 Euro brutto im Monat
Qualifizierungsoffensive: Förderung von 
Umschulungen in Digitalisierung und Nachhaltigkeit.
„55 Plus“-Programm: Existenzsicherung 
für Arbeitslose ab 55 Jahre.

Tabelle der Arbeitslosen und Schulungsteilnehmer 2023-2024 in Bgld und Stmk mit prozentualer Veränderung.
Quelle: AMS, Durchschnittsbestand 2024 und 2023; %-Veränderung 2024 im Vergleich zum Vorjahr
Erklärung: der Bestand wird jeweils Ende eines Monats erhoben; der Durchschnitt über alle Monate eines Jahres ergibt den Jahresdurchschnittsbestand; saisonal bedingt gibt es starke Schwankungen in der Arbeitslosigkeit.
 
2024 waren durchschnittlich 8.186 Personen beim AMS Burgenland arbeitslos gemeldet (+6,9% im Vergleich zu 2023), weitere 1.733 waren in Schulung (+4,4%). Insgesamt sind das 9.919 Personen (+6,5%).
 
Arbeitsmarktstatistik Februar 2025: Burgenland und Steiermark Vergleiche mit Februar 2024, Änderungen prozentual.
Quelle: AMS; Ende Februar 2025 waren 53.140 beim AMS Steiermark entweder arbeitslos gemeldet oder in Schulungen. Das sind um rund 3.800 Personen bzw. 7,7% mehr als im Februar des Vorjahres.
  
Langzeitbeschäftigungslose (LZBL) 2024, Durchschnittsbestand
 
Im Burgenland waren 2.266 Personen im Jahr 2024 langzeitbeschäftigungslos (28% aller Arbeitslosen), in der Steiermark waren es 8.717 (24% Anteil).
Die Zahl der LZBL ist von 2023 auf 2024 überdurchschnittlich angestiegen. Im Burgenland um 7,4%, in der Steiermark um 14%.
 

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