Alice SIEBENBRUNNER Obfrau des privaten Tierschutzvereines „Wir fürs Tier“ / 27. Feber 2025
© Wir fürs Tier
Nur wenige kleine Streunerkatzen haben das Glück, gefunden zu werden. Die meisten verenden qualvoll. Daher gilt die Kastrationspflicht auch per Gesetz. Katzen mit Freigang – egal, ob männlich oder weiblich – müssen kastriert werden.
Der Frühling beginnt. Die nächste Kittenflut rollt auf uns zu. Kitten, die niemand haben will, die krank sind, die verwildern, die sterben. So viele, dass wir nicht annähernd allen helfen können. Tierleid ohne Ende.
Noch gibt es die Chance, das alles aufzuhalten. Bitte lasst eure Katzen kastrieren!
Wer eine Streunerkatze füttert, sollte sich ebenso bewusst sein – bei einer bleibt es nicht. Bitte tretet JETZT in Kontakt mit Tierschutzorganisationen oder Gemeinden, um eine Kastration in die Wege zu leiten. In ein paar Wochen wird es zu spät sein.
Kastrationspflicht laut Gesetz
Für Katzenhalter gibt es seit Jahrzehnten eine gesetzliche Kastrationspflicht, die mit hohen Strafen geahndet wird. Davon sind auch landwirtschaftliche Betriebe nicht ausgenommen! Jeder Tierhalter hat die Pflicht, sich dem Gesetz nach um sein Tier zu kümmern. Wir alle dürfen bei Verstößen einfach nicht mehr länger wegsehen, wenn sich für die Tiere etwas ändern soll. Verstöße gegen die Kastrationspflicht können bei den Amtstierärzten der Bezirkshauptmannschaften angezeigt werden. Auch wir nehmen uns bei Meldung des Problems an und versuchen, eine Lösung im Sinne der Tiere zu finden.
Bei Streunerkatzen hilft es ebenso nicht, einfach wegzusehen. Denn das Problem ist damit nicht nur nicht gelöst, sondern vervielfältigt sich. Bitte meldet unkastrierte Streunerkatzen bei Tierschutzvereinen und Gemeinden! Jeder, der eine Futterstelle hat, muss sich auch um die Kastration der Tiere kümmern und sollte sich umgehend bei einem Tierschutzverein melden, um Hilfe zu erbitten.
Gutscheinaktion des Landes
Für die Kastration von Streunerkatzen gibt es auch heuer wieder eine Gutscheinaktion des Landes. Für die Kastration solcher Katzen fallen damit keine Kosten an. Die Gutscheine sind auf der jeweiligen Gemeinde erhältlich (bitte vorher dort nachfragen – leider macht nicht jede Gemeinde mit) und ausschließlich Streunerkatzen vorbehalten. Für die Kastration der eigenen Katze ist jeder Katzenhalter selbst verantwortlich.
Bei Problemen, Rückfragen oder für Hilfestellungen beim Einfangen der Katzen stehen wir nach all unseren Möglichkeiten zur Seite.
WIR FÜRS TIER: 0676/641 28 75
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