Mag. Christian Dax, Rechtsanwalt bei Dax, Wutzlhofer und Partner / 27. März 2025
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Eine Pauschalreise liegt vor, wenn mindestens zwei Reiseleistungen, wie beispielsweise Transport, Unterkunft oder Autovermietung, zu einem Gesamtpreis gebucht werden. Reiseveranstalter sind verpflichtet, klare Informationen über die angebotenen Leistungen, Preise, Stornobedingungen und Haftungsregelungen zur Verfügung zu stellen.
Ein besonders wichtiger Punkt ist das Rücktrittsrecht bei erheblichen Änderungen des Vertrags. Sollte der Veranstalter nach der Buchung wesentliche Aspekte der Reise, wie beispielsweise das Hotel oder die Flugzeiten, einseitig abändern, hat der Kunde das Recht, ohne zusätzliche Kosten von der Reise zurückzutreten.
Ein weiterer wichtiger Schutzmechanismus ist die Insolvenzabsicherung. Reiseveranstalter müssen sich gegen Zahlungsunfähigkeit absichern, was bedeutet, dass Kunden im Falle einer Insolvenz Anspruch auf Rückerstattung oder Rücktransport haben.
Es ist jedoch zu beachten, dass dieser Schutz ausschließlich für Pauschalreisen gilt. Bei separaten Buchungen von Reiseleistungen sind die umfassenden Rechte des Pauschal-reisegesetzes nicht anwendbar. Daher empfiehlt es sich, vor der Buchung genau zu prüfen, ob es sich um eine Pauschalreise handelt. Danach steht einem entspannten Urlaub nichts im Wege.

Rechtsanwalt Mag. Christian Dax
Dax, Wutzlhofer und Parter
Rechtsanwälte GmbH
in Wien, Oberwart, Eisenstadt, Graz und Güssing

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